Das Neutralitätsgebot und rassismuskritische Haltung von Schulen
Thema des digitalen Fachaustauschs am 5. November 2024 war diesmal Das Neutralitätsgebot und rassismuskritische Haltung von Schulen, zu dem wir zwei fachliche Referenten geladen hatten.
Durch die beiden Impulsvorträge Neutralitätsgebot und Umgang mit der AfD von Hendrik Cremer (Deutsches Institut für Menschenrechte) sowie Mäßigungsgebot – Wie sieht das denn ganz praktisch aus? von Dipl. jur. Stephan Rademacher aus Bremen erfolgte zunächst eine juristische sowie politische Einordnung der Thematik. So wurde genauer faktisch erörtert, welche Grenzen das Neutralitätsgebot setzt, aber vor allem auch welche Möglichkeiten und Absicherungen dennoch gegeben sind. In Kleingruppen wurden Erfahrungen und Befürchtungen sowie bisherige Reaktionen und ein perspektivischer Umgang diskutiert.
Die digitalen Fachaustausche zu verschiedenen Themen rund um die diskriminierungs- und rassismuskritische Schule sind ein mittlerweile bewährtes Format, um Akteur*innen, die mit von Rassismus betroffenen Kindern, Jugendlichen und Eltern in Beratungsfunktionen arbeiten, bundesweit zu vernetzen und eine länderübergreifende Zusammenarbeit zu ermöglichen. Neben den Impulsvorträgen gibt es Raum für Austausch und Diskussion in Kleingruppen sowie mit allen Teilnehmenden. Die Reihe wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik (DeGeDe) und dem Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Jugendalter (KNW) veranstaltet.
Mäßigungsgebot – Wie sieht das denn ganz praktisch aus?
Stephan Rademacher ist Diplomjurist und Direktor des Landesinstituts für Schule in Bremen. Sein Themenschwerpunkt ist Schulrecht und ist dazu auch als Referent tätig. Hier gibt er einen Überblick über den Umgang mit dem Mäßigungsgebot von Lehrkräften.
Die wichtigsten Punkte des Vortrags
- Eine große Unsicherheit von Lehrkräften dreht sich um die Frage „Was darf ich im Unterricht eigentlich sagen?“
- Lehrkräfte sind nicht zu einer knallharten Neutralität verpflichtet
- Der rechtliche Rahmen bewegt sich zwischen Mäßigung und Züchtigung
- Relevante Vorgaben sind das Dienstrecht, der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Landesverfassungen und Landesschulgesetze sowie die Rücksichtnahme auf das elterliche Erziehungsrecht
- Lehrkräfte können sich zu Aussagen im Unterricht nicht auf die Meinungsfreiheit berufen
- Bei Aussagen im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD durch Schüler*innen wird von Lehrkräften verlangt, dass sie sich zurücknehmen und nach Kriterien des Beutelsbacher Konsens handeln
- Positionierungspflicht u.a. bei Verstoß gegen das Grundgesetz oder das Strafgesetzbuch
Am Ende zeigt Stephan Rademacher einige Beispiele, was von Lehrkräften gesagt darf bzw. welche Aussagen von Schüler*innen toleriert werden müssen und welche nicht.
Weitere Informationen
Deutsches Schulportal: Rechtsextremismus an Schulen: Was Lehrkräfte vermeiden sollten